Wann ist eine Mietzinserhöhung überhaupt zulässig?
In der Schweiz darf der Vermieter den Mietzins nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Das Obligationenrecht (OR Art. 269 ff.) schützt Mieter vor missbräuchlichen Mietzinsen. Eine Erhöhung ist zulässig, wenn sie auf einem der folgenden Gründe basiert:
- Steigerung des Hypothekarzinssatzes: Der Referenzzinssatz ist der häufigste Auslöser. Steigt er, darf der Vermieter den Mietzins um einen festgelegten Prozentsatz erhöhen.
- Teuerungsausgleich: Der Vermieter kann einen Teil der Inflation auf den Mietzins überwälzen – maximal 40 % des Landesindexes der Konsumentenpreise.
- Wertvermehrende Investitionen: Renovationen, die den Wohnwert steigern (z.B. neue Küche, Badezimmer), rechtfertigen eine Erhöhung. Reine Unterhaltsarbeiten hingegen nicht.
Fehlt eine klare Begründung oder stimmen die Zahlen nicht, ist die Erhöhung anfechtbar.
Die 30-Tage-Frist – dein wichtigstes Recht
Jede Mietzinserhöhung muss dir auf einem amtlich genehmigten Formular mitgeteilt werden – mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist. Ab Erhalt dieses Formulars hast du 30 Tage Zeit, die Erhöhung beim zuständigen Schlichtungsamt anzufechten.
Diese Frist ist absolut. Reagierst du nicht innerhalb von 30 Tagen, gilt die Erhöhung als akzeptiert – auch wenn sie sachlich nicht gerechtfertigt wäre. Zähle also sofort ab Erhalt des Formulars.
Typische Fehler des Vermieters – die Erhöhung fällt weg
Viele Mietzinserhöhungen sind angreifbar, weil der Vermieter formale Fehler macht:
- Falsches oder fehlendes Formular: Wird die Erhöhung per Brief oder mündlich mitgeteilt statt auf dem amtlichen Formular, ist sie nichtig.
- Zu kurze Ankündigungsfrist: Weniger als 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist ist unzulässig.
- Falsche Berechnung: Der Referenzzinssatz wurde falsch angewendet oder die Teuerung überproportional überwälzt.
- Mehrere Erhöhungsgründe ohne Aufschlüsselung: Der Vermieter muss jeden Grund einzeln ausweisen und beziffern.
Prüfe das Formular sorgfältig. Unser KI Mietvertrag-Checker hilft dir auch dabei, den bestehenden Mietvertrag auf Klauseln zu prüfen, die eine künftige Erhöhung bereits einschränken oder regeln.
So ficht man eine Mietzinserhöhung an – Schritt für Schritt
- Frist notieren: Das Datum des Erhalts festhalten – ab heute laufen 30 Tage.
- Erhöhung prüfen: Begründung, Berechnung und Formular auf Fehler kontrollieren.
- Schlichtungsgesuch einreichen: Das Formular gibt es bei der Gemeindeverwaltung oder online beim kantonalen Schlichtungsamt (kostenlos).
- Schlichtungsverhandlung: Ein Schlichter vermittelt zwischen dir und dem Vermieter. Keine Anwaltspflicht – du kannst alleine erscheinen.
- Einigung oder Entscheid: Einigt man sich nicht, kann die Sache ans Mietgericht weitergezogen werden.
Das Verfahren ist kostenlos und in den meisten Kantonen unbürokratisch. Du riskierst nichts – ausser dass die Erhöhung bestätigt wird, was ohnehin der Ausgangszustand wäre.
Mietzins trotzdem zahlen während der Anfechtung
Wichtig: Auch wenn du die Erhöhung anfichst, musst du den bisherigen Mietzins pünktlich weiterzahlen. Den erhöhten Betrag zahlst du erst, wenn das Schlichtungsverfahren zugunsten des Vermieters entschieden wurde. Zahlst du gar nicht, riskierst du eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
Fazit: Anfechten lohnt sich fast immer
In der Schweiz werden Mietzinserhöhungen häufig angefochten – und ein erheblicher Teil davon wird vom Schlichtungsamt ganz oder teilweise abgewiesen. Das Verfahren ist kostenlos, du brauchst keinen Anwalt, und du riskierst nichts. Wenn du unsicher bist ob deine Erhöhung gerechtfertigt ist, lass deinen Mietvertrag zuerst mit unserem KI Mietvertrag-Checker analysieren – er zeigt dir, welche Klauseln die Erhöhung betreffen und ob sie dem OR entsprechen.