WG-Mietvertrag Schweiz: Solidarhaftung, Mitmieterrechte und praktische Lösungen
Eine WG zu gründen ist in der Schweiz bei vielen Mietern beliebt – aus Kostengründen, sozialen Gründen oder wegen knappem Wohnungsangebot. Aber: WG-Mietverträge haben rechtliche Tücken, die viele erst dann entdecken, wenn ein Mitbewohner auszieht oder die Miete nicht zahlt. Dieser Artikel erklärt die Solidarhaftung, deine Rechte als WG-Mieter und wie du dich schützt.
Zwei Modelle: Solidarhaftung oder Hauptmieter mit Untermietern
Bevor du den Vertrag unterschreibst, ist die wichtigste Frage: Welches rechtliche Modell gilt?
Modell 1: Gemeinschaftlicher Mietvertrag (Solidarhaftung) Alle WG-Bewohner sind gleichberechtigte Mieter im selben Vertrag. Das Stichwort ist die Solidarhaftungsklausel. Ist sie im Vertrag enthalten, gilt die gesamtschuldnerische Haftung nach OR Art. 143: Jeder Mieter haftet für die volle Miete – nicht nur für seinen Anteil.
Modell 2: Hauptmieter mit Untermietern Ein Mieter (der Hauptmieter) schliesst den Vertrag mit dem Vermieter ab. Die anderen WG-Bewohner schliessen einen separaten Untermietervertrag mit dem Hauptmieter ab. Der Hauptmieter ist dem Vermieter gegenüber allein verantwortlich, trägt aber dafür das volle Risiko.
Der Unterschied ist erheblich. Beim ersten Modell muss der Vermieter dem Einzug jedes neuen Mitbewohners zustimmen. Beim zweiten Modell verwaltet der Hauptmieter die WG weitgehend selbst, braucht aber für Untervermietung die Genehmigung des Vermieters (OR Art. 262).
Solidarhaftung nach OR Art. 143: Was das konkret bedeutet
OR Art. 143 regelt die Solidarschuld allgemein, OR Art. 143 ff. die gesamtschuldnerische Haftung. Im Mietkontext bedeutet das:
Was der Vermieter verlangen darf: Der Vermieter kann jeden Mitmieter einzeln auf die gesamte Miete belangen. Er ist nicht verpflichtet, die Forderung aufzuteilen. Zahlt Mitbewohner A nicht, kann der Vermieter den vollen ausstehenden Betrag von Mitbewohner B fordern.
Was danach gilt: Mitbewohner B, der für A zahlt, hat einen internen Regressanspruch gegen A. Er kann von A den bezahlten Betrag zurückfordern – aber das ist ein internes Verhältnis und ein separates Problem.
Was das in der Praxis bedeutet: Wähle deine Mitbewohner sorgfältig. Du haftest für ihr Verhalten gegenüber dem Vermieter. Einer der häufigsten Gründe für Mietverlust in WGs: Ein Mitbewohner zahlt nicht, der Vermieter kündigt dem gesamten Mietvertrag.
Neuen Mitbewohner aufnehmen: Das Verfahren
Zieht ein WG-Bewohner aus und soll ein neuer einziehen, läuft das (beim gemeinschaftlichen Modell) so:
- Der neue Mitbewohner muss vom Vermieter schriftlich genehmigt werden. Er hat das Recht, aus sachlichen Gründen abzulehnen (schlechte Kreditwürdigkeit, bekanntes Fehlverhalten).
- Der Mietvertrag muss schriftlich geändert werden: Name des alten Mieters raus, Name des neuen rein, Datum der Änderung, Unterschriften aller Parteien.
- Der ausziehende Mieter bleibt im Vertrag, bis die Änderung schriftlich vollzogen ist. Er haftet weiterhin für Miete und Schäden bis zur schriftlichen Entlassung.
Vorsicht: Viele WG-Konflikte entstehen, weil der ausziehende Mieter denkt, er sei «raus», aber juristisch noch im Vertrag steht. Erst mit dem unterzeichneten geänderten Mietvertrag oder einem separaten Entlassungsschreiben des Vermieters ist er frei.
Rechte der Mitmieter: Was du individuell geltend machen kannst
Auch beim gemeinschaftlichen Mietvertrag hat jeder Mieter individuelle Rechte:
Mängelanzeige: Jeder Mieter kann selbstständig Mängel beim Vermieter anzeigen und Behebung fordern. Kein WG-Beschluss nötig. Nutze dafür den Mängelanzeige-Generator.
Mietminderung: Jeder Mieter kann bei Mängeln die Miete mindern. In der Praxis muss aber Einigkeit bestehen, wie der geminderte Betrag auf alle verteilt wird.
Kündigung: Kündigt ein Mitmieter, kündigt er für alle – denn der Mietvertrag läuft auf alle gemeinsam. Das ist ein zentrales Risiko beim gemeinschaftlichen Modell. Kläre das im WG-Vertrag (siehe unten).
Nebenkostenauskunft: Jeder Mieter kann die Nebenkosten vom Vermieter einsehen und beanstanden.
Privatsphäre im Zimmer: Der Vermieter darf das persönliche Zimmer nur mit angemessener Vorankündigung (in der Regel 3–10 Tage) betreten – auch in einer WG.
Der WG-Vertrag: Dein wichtigstes Schutzdokument intern
Neben dem offiziellen Mietvertrag mit dem Vermieter empfiehlt sich ein interner WG-Vertrag unter den Mitbewohnern. Dieser regelt das Innenverhältnis und hilft, Konflikte zu vermeiden:
Was ein guter WG-Vertrag regeln sollte:
- Mietanteile: Wer zahlt wie viel (gleiche Aufteilung oder unterschiedlich je nach Zimmergrösse)?
- Nebenkosten: Wie werden Strom, Internet, Reinigung aufgeteilt?
- Ausschlussklausel: Was passiert, wenn ein Mitbewohner auszieht? Wer sucht den Nachfolger?
- Kaution: Welchen Anteil zahlt jeder, wer bekommt was zurück?
- Hausordnung: Reinigungspläne, Ruhzeiten, Gäste-Regelungen
- Konfliktlösung: Was tun bei Streit?
Muster für die Mietaufteilung:
«Die monatliche Bruttomiete von CHF 2'400 wird wie folgt aufgeteilt: Zimmer A (18 m²): CHF 880 / Zimmer B (15 m²): CHF 730 / Zimmer C (12 m²): CHF 590 / Gemeinsame Räume je CHF 66.67. Jede Person überweist ihren Anteil pünktlich bis zum 25. des Vormonats auf das gemeinsame Konto. Person A überweist den Gesamtbetrag an den Vermieter.»
Kaution in der WG: Wer zahlt, wer bekommt zurück?
Die Kaution wird in der Regel als gemeinsamer Betrag ans Sperrkonto bezahlt. Zieht ein einzelner Mitbewohner aus, kann er seinen Anteil nicht direkt vom Vermieter zurückfordern – das Sperrkonto läuft auf alle Mieter. Kläre daher im internen WG-Vertrag:
- Wer zahlt welchen Anteil der Kaution?
- Wie wird die Kaution beim Auszug eines Einzelnen intern abgewickelt?
- Bekommt der Neue die Kaution des Alten, oder zahlt er separat?
Was du tun solltest, bevor du einen WG-Mietvertrag unterschreibst
- Informiere dich, ob Solidarhaftung im Vertrag steht – und was das für dich bedeutet.
- Prüfe die Bonität und Verlässlichkeit deiner künftigen Mitbewohner (klingt hart, ist aber wichtig).
- Klär mit dem Vermieter, wie der Prozess bei einem Mitbewohnerwechsel aussieht.
- Schliesse einen internen WG-Vertrag ab – schriftlich, unterschrieben von allen.
- Prüfe den offiziellen Mietvertrag mit dem KI Mietvertrag-Checker auf problematische Klauseln.
Fazit
WG-Mietverträge in der Schweiz sind praktisch, aber komplex. Die Solidarhaftung nach OR Art. 143 ist der grösste Risikofaktor: Du haftest für das Verhalten deiner Mitbewohner gegenüber dem Vermieter. Ein interner WG-Vertrag und eine sorgfältige Wahl der Mitbewohner sind dein wichtigster Schutz. Deine Rechte – Mängelanzeige, Nebenkostenprüfung, Privatsphäre – hast du als Mitmieter individuell.
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