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2026-04-226 Min. Lesezeit

Wohnungsabgabe in der Schweiz: So vermeidest du teure Abzüge

Die Wohnungsabgabe ist der Moment, in dem viele Mieter unnötig Geld verlieren. Mit der richtigen Vorbereitung kannst du deine Kaution vollständig zurückbekommen.

Warum die Wohnungsabgabe so entscheidend ist

In der Schweiz entspricht die Mietkaution in der Regel bis zu drei Monatsmieten – ein erheblicher Betrag. Bei der Wohnungsabgabe entscheidet sich, wie viel davon du zurückbekommst. Viele Mieter verlieren unnötig Geld, weil sie sich nicht ausreichend vorbereiten. Das muss nicht sein.

Rechtzeitig mit der Vorbereitung beginnen

Starte spätestens vier Wochen vor dem Abgabetermin. Was tun?

  • Alle Wände auf Löcher, Flecken oder Verfärbungen prüfen
  • Böden auf Kratzer und Beschädigungen kontrollieren
  • Alle Geräte auf Funktion testen (Herd, Backofen, Geschirrspüler)
  • Fenster und Türen auf Dichtigkeit und Funktion prüfen
  • Kalkflecken und Schimmel in Bad und Küche entfernen

Nutze unsere Besichtigungs-Checkliste als Orientierung – sie deckt alle wichtigen Bereiche einer Wohnung ab.

Was ist normaler Verschleiss – und was nicht?

Als Mieter hast du einen wichtigen Schutz: Du musst nur für Schäden aufkommen, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Was gilt als normal?

  • Kleine Nagelöcher in der Wand
  • Leichte Verfärbungen am Boden durch jahrelange Nutzung
  • Abgenutzte Türklinken oder Scharniere
  • Ausgebleichte Farbe an sonnigen Stellen

Was nicht als normaler Verschleiss gilt:

  • Grosse Löcher in der Wand oder in Böden
  • Verbrennungsflecken
  • Schimmel durch mangelnde Lüftung (hier ist die Abgrenzung oft strittig)
  • Defekte durch unsachgemässe Nutzung

Das Übergabeprotokoll – dein wichtigstes Dokument

Am Tag der Übergabe wird ein Protokoll erstellt. Achte auf folgende Punkte:

  1. Unterschreibe nichts unter Druck. Du hast das Recht, das Protokoll in Ruhe zu lesen.
  2. Dokumentiere jeden Schaden mit Foto – mit Datum und Zeitstempel.
  3. Notiere Widersprüche. Wenn du mit einem Eintrag nicht einverstanden bist, halte deinen Vorbehalt schriftlich im Protokoll fest.
  4. Verlange eine Kopie des unterzeichneten Protokolls noch am selben Tag.

Schäden vorher melden – immer schriftlich

Entdeckst du Schäden, die du nicht verursacht hast, melde sie sofort deinem Vermieter. Schriftlich, per eingeschriebenem Brief oder per E-Mail mit Lesebestätigung. Unser Mängelanzeige-Generator hilft dir dabei, einen professionellen Brief zu erstellen – in wenigen Minuten.

Kaution: Wann und wie zurückfordern?

In der Schweiz muss die Kaution auf einem Sperrkonto hinterlegt sein. Nach der Wohnungsabgabe hast du Anspruch auf Rückgabe, sofern keine berechtigten Schäden offen sind. Der Vermieter darf die Kaution nicht ohne Grund einbehalten. Tut er es doch, kannst du beim Schlichtungsamt Klage einreichen.

Fazit

Wer gut vorbereitet zur Wohnungsabgabe erscheint, vermeidet die meisten Kostenfallen. Dokumentiere alles, kenne deine Rechte beim normalen Verschleiss und unterschreibe nichts, womit du nicht einverstanden bist.

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