Besichtigungs-Checkliste
Hake jeden Punkt vor Ort ab – Notizen & Fortschritt werden automatisch gespeichert.
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Was du rechtlich bei der Besichtigung beachten musst
Bei der Wohnungsbesichtigung hast du das Recht, alle Räume – inklusive Keller, Estrich und allfälligem Parkplatz – zu besichtigen. Halte Mängel schriftlich fest und fotografiere sie. Nach Unterzeichnung des Mietvertrags gilt gemäss OR Art. 258: Schäden, die du nicht gemeldet hast, gelten als akzeptiert und können vom Vermieter bei Auszug abgezogen werden.
Entdeckst du nach Einzug versteckte Mängel, die vorher nicht erkennbar waren, hast du gemäss Art. 259d OR das Recht auf Mietzinsreduktion. Nimm bei der Besichtigung eine zweite Person mit – als Zeuge bei späteren Streitigkeiten unersetzlich.
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